17/06/2015 - 13:05 Lego Nachrichten

Gericht Europa Luxemburg

Seit gestern wiederholt die kleine Welt von LEGO ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union, das bestätigt: "... Entscheidungen zur Registrierung der Form von LEGO Minifiguren als Gemeinschaftsmarke ...".

Neben den Abkürzungen einiger über die Bedeutung dieses Urteils und seine Folgen sollte noch berücksichtigt werden, dass diese Entscheidung nur die Ablehnung durch das HABM bestätigt (Amt für Harmonisierung im Binnenmarkt) des von der Marke Best Lock eingeleiteten Nichtigkeitsanspruchs.

Das Gericht erkennt daher die Tatsache an, dass die Form der Minifigur nicht mit einer rein technischen Einschränkung verbunden ist, sondern dass sie alle Legitimität besitzt, um unter einer Gemeinschaftsmarke eingereicht zu werden.

Vergessen wir jedoch nicht ein Grundprinzip: Gerichtsentscheidungen binden nur diejenigen, die sich an die Regeln halten. Die anderen, diejenigen, die gegen das Gesetz verstoßen, sind von diesen Urteilen nicht direkt betroffen.

Es ist klar, dass gefälschte Minifiguren aus obskuren chinesischen Fabriken den Parallelmarkt weiter vermehren und beliefern werden, und diejenigen, die bisher versucht haben, in den riesigen Markt für Bauspielzeug einzudringen, oft indem sie an den Grenzen der Legalität surfen, aber immer noch mit den festgelegten Regeln spielen erschöpfen sich finanziell in endlosen rechtlichen Verfahren, anstatt zu versuchen, innovativ zu sein und sich abzuheben.

Auf der Grundlage dieses Urteils wird LEGO daher wahrscheinlich berechtigt sein, die Vermarktung von Produkten in Europa zu verhindern, einschließlich Zeichen mit einem ähnlichen Design wie die Minifigur, deren Design geschützt ist.

Torsten Geller, der CEO von Best Lock, der keine Zunge in der Tasche hat und regelmäßig erklärt dass LEGO nichts erfunden hatbeabsichtigt, gegen die Entscheidung des Tribunals der Europäischen Union Berufung einzulegen, und steht zu seinen Positionen.

Für ihn ist das Design einer Minifigur direkt mit ihrer Integration in das von LEGO erstellte Gesamtkonzept verbunden und bildet daher ein einfaches Element des betreffenden Spielzeugs. Er beruft sich insbesondere auf die Tatsache, dass die Abmessungen der Minifiguren direkt mit denen herkömmlicher Ziegel verbunden sind und dass die Löcher an der Rückseite der Beine zum Ineinandergreifen vorgesehen sind.

Die vom Gericht der Europäischen Union veröffentlichte Pressemitteilung ist in französischer Sprache verfügbar à cette adresse.

Bleiben Sie dran.

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